Bei Eintritt seien u.a. Intrusionen im Zusammenhang mit dem Vorfall vom 03.02.2015, leichte Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörungen, agoraphobische Ängste im Rahmen der Posttraumatischen Belastungsstörung, Gedankenkreisen, Interessensverlust, Ängstlichkeit, innere Unruhe, Ein- und Durchschlafstörungen im Vordergrund gestanden. Im Verlauf habe sich eine leichte Besserung der posttraumatischen und depressiven Symptomatik gezeigt. Die Privatklägerin sei schliesslich trotz Kostengutsprache auf eigenen Wunsch ausgetreten.