Weiterer Bericht der T.________-Klinik Gemäss dem von der Privatklägerin oberinstanzlich eingereichten Austrittsbericht vom 07.12.2016 habe sich die Privatklägerin vom 16.08.2016 bis zum 03.11.2016 in stationärer Behandlung in T.________-Klinik befunden. Sie sei zur Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung von der V.________-Klinik zugewiesen worden, wo sich die Privatklägerin bereits zuvor von Mai bis August 2016 in stationärer Behandlung gewesen sei.