15 schen Klinik. Die Privatklägerin habe ein schweres körperliches und seelisches Trauma erlitten und lebe in ständiger Angst. Er beurteile die Heilungschancen als minim. Die Privatklägerin werde auch in Zukunft psychotherapeutisch behandelt werden müssen, um wenigstens den aktuellen Zustand beibehalten zu können (pag. 1290).»