Die Privatklägerin sei allerdings im Zeitpunkt ihres Austritts am 13.01.2016 weiter psychisch stark belastet gewesen sei und habe sich erneut in eine Behandlung begeben wollen. Bericht Dr. med. K.________ «In seinem [äussert] kurzen Schreiben vom 03.05.2016 berichtet Dr. med. K.________, Allg. Medizin FMH, dem Gericht über eine vorgesehene Hospitalisierung der Privatklägerin in einer psychiatri-