Eine Tropfen- und Salbentherapie habe hier eine deutliche Besserung gezeigt. Alle übrigen Befunde seien im Vergleich zu den Vorbefunden unverändert geblieben (pag. 1577 ff.). 8.5.2 Betreffend ihre psychischen Beschwerden Berichte der T.________-Klinik «Oberärztin Dr. Q.________ berichtete am 24.11.2015 auf entsprechende Fragen der Staatsanwältin über die laufende ambulante Behandlung der Privatklägerin. Nach der Entlassung aus der Rehaklinik U.________ sei eine posttraumatische Belastungsstörung sowie eine depressive Episode diagnostiziert worden (pag. 875 ff.).»