_, und P.________ an, mittelfristig sei mit einer normalen visuellen Leistungsfähigkeit der Privatklägerin zu rechnen (pag. 881). Aktuell könne noch nicht abschliessend beurteilt werden, ob die Abduzensparese am linken Auge noch vollständig verschwinden werde. Aktuell würden Doppelbilder ab 20° Linksblick und 15° Aufblick auftreten. Aufgrund der Augen sei die Privatklägerin zu 100% arbeitsunfähig, da sie für die Nähe meist Doppelbilder wahrnehme. Ihrem Bericht legten sie frühere Orthoptik-Berichte bei.»