889 f.). Dem von der Privatklägerin oberinstanzlich eingereichten Austrittsbericht vom 23.06.2016 ist schliesslich zudem entnehmen, dass aufgrund einer sich vergrössernden aneurysmatischen Aufweitung der Aorta carotis interna am 22.06.2016 komplikationslos ein Flow-Diverter eingesetzt worden sei. Der weitere Verlauf sei unauffällig gewesen, so dass die Privatklägerin am 27.06.2016 habe entlassen werden können (pag. 1569 ff.). Berichte der Universitätsklinik für Augenheilkunde des Inselspitals Bern «In ihrem ausführlichen Bericht vom 10.11.2015 (pag. 880 f.) gaben PD Dr. med. M.________, und P.___