Die übrigen festgestellten äusseren Verletzungen waren untergeordneter Natur, teilweise die Folge tangential schürfender Gewalteinwirkung, wie sie beispielsweise im Rahmen einer körperlichen Auseinandersetzung mit Fallen oder Fixieren auf dem asphaltierten Boden entstehen können und teilweise Folgen des operativen Eingriffs. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung konnten keinerlei Verletzungen im Sinne von aktiven oder passiven Abwehrverletzungen festgestellt werden.