Die Verletzungen hätten keine konkrete Lebensgefahr verursacht. Wäre die durch die Gewalteinwirkung verursachte Blutung unter der harten Hirnhaut allerdings nicht sofort im Spital operativ behandelt worden, so hätte diese zu einem erhöhten Hirndruck mit Einklemmen des Hirngewebes und unmittelbar nachfolgendem Versagen des Atem- und Kreislaufzentrums führen können. In unmittelbarer anatomischer Nähe der Verletzung befinde sich das Gehirn. Dessen Verletzung hätte zu einer unmittelbaren Lebensgefahr führen können. Dass das Gehirn durch die Gewalteinwirkung nicht verletzt wurde, sei letztlich lediglich ein Zufall.