Körperliche Untersuchung der Privatklägerin «Gemäss rechtsmedizinischem Gutachten vom 27.03.2015 zur körperlichen Untersuchung (pag. 515 ff.) fand die Untersuchung der Privatklägerin am 03.02.2015 ab 18:30 Uhr in der Intensivpflegestation des Inselspitals Bern statt. In die Beurteilung des IRM einbezogen wurden die Verlegungsberichte und der Austrittsbericht des Inselspitals Bern. Gemäss rechtsmedizinischer Beurteilung (pag. 519) zeigte sich im Bereich der linken Schläfe eine ca. 4 mm lange Hautdurchtrennung mit leicht unregelmässigen Wundrändern und Wundwinkeln.