Folgen stumpfer Gewalteinwirkung und könnten durch einen dynamischen Kontakt mit einer harten Unterlage, zum Beispiel asphaltiertem Boden, entstanden sein. Die flächenhafte, diskrete Hautrötung am Hals lasse einen Griff an den Hals nicht mit Sicherheit ausschliessen. Im Rahmen der körperlichen Untersuchung hätten jedoch keine Punktblutungen festgestellt werden können. Somit würden sich keine Hinweise auf eine Lebensgefahr durch Würgen ergeben. Alle Verletzungen seien nicht lebensbedrohlich gewesen und würden erfahrungsgemäss folgenlos abheilen.»