Während der ganzen Untersuchung habe die Beschuldigte teilweise abwesend gewirkt, habe gewimmert und am ganzen Körper gezittert. Gestellte Fragen habe sie kaum, meist unverständlich beantwortet. Bei Untersuchungsbeginn hätten sich ihre Hände in Handschellen befunden, welche ihr für die rechtsmedizinische Untersuchung abgenommen worden seien. Bei der Untersuchung hätten sich diverse Verletzungen infolge stumpfer Gewalteinwirkung gefunden. Mit Ausnahme von den beiden im Bereich der rechten Schläfe lokalisierten Oberhautläsionen sowie der verschorften Oberhautläsion am rechten Handrücken seien die Verletzungen als frisch zu werten.