508 ff.). Der Kriminaltechniker gelangte in seinem Rapport zum Schluss, dass aufgrund der morphologischen Merkmale die Entstehung des Gewebedefekts durch einen Riss ausgeschlossen werden könne. Ein scharfkantiges Werkzeug wie ein Messer könne nicht ganz ausgeschlossen werden, sei aber aufgrund der innerhalb der Beschädigung vorhandenen einzelnen Fäden eher unwahrscheinlich. Hingegen seien die festgestellten Merkmale der Beschädigung kompatibel mit dem inkriminierten Schraubenzieher. Eine individuelle Identifizierung eines bestimmten Werkzeuges sei jedoch nicht möglich.»