Der KTD asservierte zahlreiche Gegenstände, namentlich das Tatwerkzeug und die Kleidungsstücke der drei involvierten Personen (pag. 462 ff.). Ab dem Griff und der Spitze des Schraubenziehers wurden DNA-Proben erhoben. Die Auswertung ergab Folgendes (pag. 459 f.): - das ab der Spitze erhobene Material wurde mit der DNA des Opfers, der Beschuldigten und von C.________ direktverglichen. Das DNA-Profil stimmte mit dem Profil des Opfers B.________ überein. Zusätzlich waren in sehr geringer Signalintensität vereinzelte, nicht verwertbare Merkmale ersichtlich (pag. 505);