_ verrückt, so könne es nicht mehr weiter gehen (pag. 935 Z. 63 ff.). Die Beschuldigte wurde in der Folge mit Strafbefehl vom 14.03.2012 rechtskräftig wegen Drohung und Tätlichkeiten schuldig erklärt (pag. 937; Strafregisterauszug pag. 895). 8.3 Kriminaltechnische Untersuchungen «Durch den KTD wurden die Spuren am Tatort, das Tatwerkzeug sowie die sichtbaren Verletzungen der Privatklägerin, der Beschuldigten und von C.________ fotografisch festgehalten (pag. 469 ff.). Der KTD asservierte zahlreiche Gegenstände, namentlich das Tatwerkzeug und die Kleidungsstücke der drei involvierten Personen (pag.