Daraus geht u.a. hervor, dass die Privatklägerin am 07.12.2011 gemeldet hatte, sie sei an der Tramhaltestelle ________ von der Beschuldigten tätlich angegangen und mit der offenen Hand ins Gesicht geschlagen worden. Ausserdem habe die Beschuldigte C.________ per SMS mitgeteilt, sie werde sich eine Pistole kaufen und sie (die Privatklägerin) erschiessen (vgl. Anzeigerapport, pag. 929 f.; Einvernahme B.________ vom 19. Dezember 2011, pag. 931 ff., 932 Z. 69 ff.). Im Rahmen des damaligen Verfahrens gestand die Beschuldigte sowohl die drohende SMS-Nachricht wie auch den Schlag gegen das Gesicht der Privatklägerin ein.