10 vom Arztgeheimnis eingeholt werden können. Die Beschuldigte wurde in der Notfallaufnahme des Inselspitals durch KTD und IRM einer Spurensicherung unterzogen. Dabei soll sie sich passiv verhalten und kaum klare Antworten gegeben haben. Ihr sei die vorläufige Festnahme eröffnet worden und sie sei schlussendlich aufgrund der nicht gegebenen Hafterstehungsfähigkeit in die Bewachungsstation des Inselspitals verlegt worden. Nach der Notoperation sei auch das Opfer durch KTD und IRM untersucht worden. Schlussendlich sei auch C.___