Die Beschuldigte sei während der Anwesenheit der Polizei in der Notfallaufnahme des Inselspitals (mind. 5 Stunden) kaum bis gar nicht ansprechbar gewesen. Sie habe am ganzen Körper gezittert und [an]gedeutet, dass sie überall Schmerzen habe. Diese habe sie jedoch gegenüber dem Pflegepersonal nicht näher benennen können und aus medizinischer Sicht habe keine Ursache festgestellt werden können. Für die polizeiliche Sachbearbeiterin entstand daher der Anschein, dass die Beschuldigte der Polizei und dem Pflegepersonal etwas "vorgespielt" haben könnte. Die einzigen verständlichen Worte der Beschuldigten seien "D.________" gewesen.