8. Beweismittel 8.1 Vorbemerkung Die Vorinstanz hat den Sachverhalt sorgfältig zusammengetragen. Es kann deshalb grundsätzlich auf ihre nachfolgend (in kleiner Schriftgrösse) zitierten Ausführungen verwiesen werden. Diese werden stellenweise (in normaler Schriftgrösse) ergänzt oder präzisiert. 8.2 Anzeigerapport und Nachträge «Gemäss Anzeigerapport von Simon Lanz, stationierte Polizei ________, vom 03.02.2015 (pag. 221 ff.), traf die Polizei vor Ort auf zwei weibliche Personen, welche auf dem linken Trottoir, Blickrichtung ________strasse, auf dem Boden lagen. Auf einer der weiblichen Personen sei ein Mann (C.____