9 gekommen ist und wie bewusst und kontrolliert der letztlich verletzungsursächliche Schlag ausgeführt worden ist. Schliesslich ist zur Beurteilung der Frage, was die Beschuldigte wollte bzw. allenfalls in Kauf nahm, auf das unmittelbare Nachtatverhalten der Beschuldigten und auf die weiteren (äusseren) Umstände der Tat, namentlich auf die Vorgeschichte, einzugehen.