7. Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Unbestritten ist, dass es am 03.02.2015 an der ________strasse in Bern zu einer Auseinandersetzung zwischen der Beschuldigten und der Privatklägerin gekommen ist, in deren Verlauf die Privatklägerin durch die Spitze eines Schraubenziehers, welchen die Beschuldigte zur dieser Zeit in der Hand hielt, am Kopf verletzt wurde. Bestritten ist hingegen, weshalb genau es zu dieser Auseinandersetzung kam und wie diese im Detail ablief. Die Beschuldigte sagte zusammengefasst aus, sie selbst sei von der Beschuldigten mit dem Schraubenzieher angegriffen worden.