Plötzlich habe die Beschuldigte einen Schraubenzieher mit einer Schaufelbreite von 4 mm, welchen sie zuerst mit der Spitze gegen unten in ihrer rechten Hand gehalten habe, mit hoher Energie mit der Schaufel voran einmal gegen die linke Schläfe der Privatklägerin geschlagen. Die Privatklägerin sei sofort zu Boden gefallen und auf dem Rücken liegen geblieben. Die Beschuldigte habe sich auf die Privatklägerin gekniet, habe diese gewürgt und geschrien, dass sie diese und C.________ fertig machen werde. C.________ der zuvor mit dem Auto losgefahren sei und dieses