Nachdem zuerst C.________ erfolglos versuchte habe, die Beschuldigte zum Weggehen zu bewegen, sei die Privatklägerin beifahrerseitig aus dem Auto ausgestiegen, um der Beschuldigten zu sagen, sie solle weggehen. Die Privatklägerin habe ca. zwei Schritte auf die Beschuldigte zu gemacht, welche ihrerseits die Privatklägerin auf Bosnisch beschimpft habe. Plötzlich habe die Beschuldigte einen Schraubenzieher mit einer Schaufelbreite von 4 mm, welchen sie zuerst mit der Spitze gegen unten in ihrer rechten Hand gehalten habe, mit hoher Energie mit der Schaufel voran einmal gegen die linke Schläfe der Privatklägerin geschlagen.