6. Vorwurf gemäss Anklageschrift Soweit noch nicht rechtskräftig beurteilt, wird der Beschuldigten zusammengefasst vorgeworfen, sie sei am 03.02.2015 um ca. 11:55 Uhr an der ________strasse in Bern vor einen Ford Ka gesprungen, um dadurch ihren Ex-Freund C.________ und dessen neue Freundin B.________ (Privatklägerin) am Wegfahren zu hindern und Fotos von den beiden zu machen. Nachdem zuerst C.________ erfolglos versuchte habe, die Beschuldigte zum Weggehen zu bewegen, sei die Privatklägerin beifahrerseitig aus dem Auto ausgestiegen, um der Beschuldigten zu sagen, sie solle weggehen.