Die Beschuldigte sei zur Bezahlung von CHF 15‘000.00 Genugtuung nebst Zins zu 5% ab dem 03.02.2015 an die Privatklägerin zu verurteilen (Ziff III. des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 07.06.2016); V. Kosten: Die Verfahrenskosten seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. VI. Amtliches Honorar: Das Honorar der amtlichen Verteidigung sei gemäss eingereichter Kostennote festzulegen. »