3. Die Beschuldigte sei weiter zum Ersatz der Parteikosten in oberer Instanz an B.________ zu verurteilen. 4.3 Die Beschuldigte beantragte Folgendes (pag. 1582): « I. Die Beschuldigte sei schuldig zu erklären: - der versuchten eventualvorsätzlichen Tötung, begangen am 03. Februar 2015, auf dem Trottoir im Bereich der ________strasse, zum Nachteil von B.________ (Ziff II. des Urteils des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 07.06.2016); II. Die Beschuldigte sei zu verurteilen zu: