5. Die Aktenseiten 997 bis 1000 betreffend das erhobene DNA-Profil und die biometrischen erkennungsdienstlichen Daten von C.________ (PCN-Nr. ________) seien nach Eintritt der Rechtskraft dieses Urteils zurück an die Staatsanwaltschaft zu gesetzlichen Folgegebung zu schicken. » 4.2 Die Privatklägerin beantragte sinngemäss was folgt (pag. 1565): 1. Die Beschuldigte sei wegen versuchter direktvorsätzlicher Tötung z.N. von B.________ schuldig zu erklären. 2. Die Beschuldigte sei zur Bezahlung einer Genugtuung von CHF 70‘000.00 nebst Zins zu 5% seit 03.02.2015 an B.________ zu verurteilen.