4 wie ein aktueller Therapieverlaufsbericht des Forensisch-Psychiatrischen Dienstes (FPD) vom 25.07.2017 (pag. 1542 ff.) eingeholt. Von Seiten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (BVD) wurde die Kammer zudem mit einer Kopie der Risikoabklärung vom 18.07.2017 betreffend die Beschuldigte bedient (pag. 1516 ff.), welche durch Zustellung an die Parteien zu den Akten erkannt wurde. An der Berufungsverhandlung wurde sodann die Privatklägerin als Auskunftsperson einvernommen (pag. 1560 ff.).