1. Zur Bezahlung von CHF 15'000.00 Genugtuung nebst Zins zu 5% ab dem 03.02.2015 an die Privatklägerin B.________. 2. Für die Beurteilung der Zivilklage werden keine Kosten ausgeschieden. 2 IV. 1. Das Widerrufsverfahren gegen A.________ betreffend den mit Strafbefehl der Staats- anwaltschaft Region Bern-Mittelland vom 14.03.2012 für eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je CHF 50.00 gewährten bedingten Vollzug wird eingestellt.