26 chen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). Für die auf das Obsiegen entfallende amtliche Entschädigung (1/2) besteht weder für den Kantons Bern noch für Rechtsanwältin B.________ ein Rückforderungs- bzw. Nachforderungsrecht. 3. Das Mobiltelefon, Marke Logicom, IMEI Nr. .________ (1) .________ (2) wird zur Vernichtung eingezogen. 4. Die Zustimmung zur Löschung des erstellten DNA-Profils (PCN-Nr. .________) ist nach Ablauf der Frist durch das zuständige Bundesamt einzuholen (Art. 16 Abs. 1 Bst. e i.V.m. Art. 17 DNA-ProfilG).