24. Rechtskräftige Verfügung Gemäss Ziffer III. / 1. des vorinstanzlichen Urteils wurde verfügt, dass der Beschuldigte zu Handen des Migrationsdienstes aus der Haft zu entlassen sei (pag. 18 074). Nach Eröffnung des Urteils meldete Staatsanwalt C.________ die Berufung an und stellte den Antrag, dass der Beschuldigte bis zum Urteil des Berufungsgerichts in Sicherheitshaft zu versetzen sei (pag. 18 063). Die Gerichtspräsidentin verfügte am 12. Oktober 2016 infolge der Berufungsanmeldung des Staatsanwalts