_ wurde von der Vorinstanz gemäss der eingereichten Kostennote vom 12. Oktober 2016 (pag. 18 069 ff.) bestimmt und ist zu bestätigen (pag. 18 149 f., S. 33 f. der Urteilsbegründung). Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten vor oberer Instanz durch Rechtsanwältin B.________ wird gemäss der eingereichten und für angemessen erachteten Kostennote vom 16. November 2017 (pag. 18 304 ff.) auf CHF 5‘061.95 festgesetzt. Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern 1/2 der für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichteten Entschädigung von insgesamt CHF 5‘061.95, ausmachend CHF 2‘531.00, zurückzuzahlen und Rechtsanwältin B.___