_ nach seinem Wissensstand mittlerweile in Rechtskraft erwachsen sei. Das Strafgericht Basel-Stadt habe die nicht vorbestrafte Verlobte des Beschuldigten wegen versuchten Betrugs (in der Höhe von CHF 30‘000.00, begangen als Enkeltrick) u.a. zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten verurteilt (pag. 18 292). 13.2 Vorbringen des Beschuldigten Zum Vorwurf des versuchten gewerbsmässigen Betrugs äusserte sich die Verteidigung dahingehend, dass der Beschuldigte strafrechtlich bisher nicht in Erscheinung getreten sei, er verfüge über keine Vorstrafen, weder in der Schweiz noch im Ausland.