Währenddessen sei die beschuldigte Person als Mittäter über eine längere Dauer abrufbereit gestanden und habe auf entsprechende Informationen für die vereinbarte Übergabe gewartet. Mit dem Betrieb eines professionellen, arbeitsteilig geführten und mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbundenen Enkeltricksystems zeigten deren Mitglieder klarerweise ihre Bereitschaft, gegenüber unbestimmt vielen Personen handeln resp. delinquieren zu wollen.