15 von CHF 50‘000.00 bereichern wollen. Von diesem Betrag wäre ein in unbekannter Höhe zu teilender Betrag dem Beschuldigten persönlich zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zugeflossen (pag. 18 219). Würden alle Übernachtungen im B&B Hotel zusammengezählt, habe der Beschuldigte alleine im Jahr 2016 Euro 918.10 ausgegeben. Nur schon für die Reise vom 17./18. Juli 2016 habe er ca. Euro 800.00 bis 900.00 von der Enkeltrickbetrugsbande vorgeschossen bekommen.