13. Vorbringen der Parteien 13.1 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Zum Rechtlichen führte die Generalstaatsanwaltschaft zusammenfassend Folgendes aus: Der vollendete versuchte Betrug sei erstellt und unbestritten. Im Handeln, Verhalten und in der Intention der beschuldigten Person sei hingegen zumindest ein unvollendet versuchter gewerbsmässiger Betrug zu sehen. Die beschuldigte Person habe sich selbst sowie seine Mittäter (zumindest den Keiler) an der Beute