bis in den Januar 2015 zurückgehen würden. Insofern mache weder das tägliche auschecken noch die tägliche Begleichung der Hotelrechnung einen legal denkbaren Sinn, zumal die täglichen Hotelkosten (ohne Essen und Transport) von rund Euro 50.00 allein im Jahr 2016 für die vom Beschuldigten selber gemachten Einkommensverhältnisse unerschwinglich erscheinen. Die Geschichte des Beschuldigten, er habe im B&B Hotel in H.________ (Frankreich) öfters Ferien mit seiner Freundin gemacht, erscheine aufgrund der Anzahl Übernachtungen 2016 (18 Übernachtungen) ebenfalls unglaubwürdig.