05 001 034, Z. 150-151). Das Zimmer laute auf seinen Namen (pag. 05 001 034, Z. 154). Er sei ca. sieben Tage im Hotel gewesen. Er sei schon oft mit seiner Freundin nach H.________ (Frankreich) in die Ferien gefahren. Er sei alleine im Hotel gewesen und die Reservierung habe auf seinen Namen gelautet. Er habe keine Reservierung gemacht, sondern sei direkt ins Hotel gegangen und habe seinen Namen genannt (pag. 05 001 035, Z. 160-169). Auf Frage, weshalb er eine Woche alleine im Hotel geblieben sei, antwortete der Beschuldigte, um ein paar Tage Ferien zu machen, um sich zu erholen (pag. 05 001 035, Z. 175- 176). Er wisse nicht, wer M.__