10. Beweiswürdigung der Kammer In den Effekten des Beschuldigten wurde eine Visitenkarte „B&B Hotels, .________“ gefunden (pag. 03 001 005). Weiter sind den Akten Rechnungen des B&B Hotels zu entnehmen, wonach ein Zimmer vom 11. bis 21. Juli 2016 auf den Namen M.________ A.________ reserviert war (pag. 11 001 058 ff.; pag. 18 175/7-175/16). Anlässlich der Einvernahme vom 1. September 2016 bei der Staatsanwaltschaft führte der Beschuldigte aus, dass die Karte, welche er anlässlich seiner Festnahme auf sich trug, vom Hotel in H.________ (Frankreich) sei, wo er übernachtet habe (pag. 05 001 034, Z. 150-151).