Es sei vorliegend auch nicht ersichtlich, worauf die Staatsanwaltschaft ihre Kenntnis über den «luxuriösen Lebensstil» der Enkeltrickbande stütze, zumal keine Klarheit über die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten und seiner Familie bestünden. Gemäss den Aussagen des Beschuldigten sei lediglich bekannt, dass er in Polen als Lieferant von Küchenutensilien gearbeitet und pro Tag zwischen 20 bis 100 Euro verdient habe (pag. 18 251 ff.).