Dass der Beschuldigte als Teil einer «professionell agierenden und auf regelmässiges Einkommen ausgerichteten Bande» handle, welche damit zweifellos ihren «luxuriösen Lebensstil» finanziere, seien mangels Verurteilungen wiederum blosse Vermutungen. Es sei vorliegend auch nicht ersichtlich, worauf die Staatsanwaltschaft ihre Kenntnis über den «luxuriösen Lebensstil» der Enkeltrickbande stütze, zumal keine Klarheit über die finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten und seiner Familie bestünden.