Erschwerend, jedoch vom Kantonalen Wirtschaftsstrafgericht unberücksichtigt, würden seine familiären Beziehungen und langjährigen Erfahrungen im Enkeltrickbusiness hinzukommen, welche aus den Akten der Staatsanwaltschaft Düsseldorf eindeutig hervorgehen würden. Die beschuldigte Person habe somit als Teil einer von Polen aus professionell agierenden und auf regelmässiges Einkommen ausgerichteten Bande, welche damit zweifellos ihren luxuriösen Lebensstil finanziere, gehandelt.