9. Vorbringen der Parteien 9.1 Vorbringen der Generalstaatsanwaltschaft Zu Beginn seiner Berufungsbegründung führte Staatsanwalt C.________ Allgemeines zum Enkeltrickbetrug aus, so insbesondere zu den Vorgehensweisen polnischer Banden, dem Zusammenwirken in familiären Strukturen, dem Ablauf zwischen dem Keiler und dem Abholer, zu den Opfern und deren Schutz. Weiter brachte Staatsanwalt C.________ vor, dass diese dreiste Nummer bei Weitem nicht bei jedem Versuch klappe. Dies sei jedoch im professionell und gewerbsmässig betriebenen System einkalkuliert und werde durch die dadurch erzielten Erfolge bei weitem gedeckt.