8 Der Beschuldigte wusste und wollte somit dieses Vorgehen als Teil einer Gruppierung, die sich zusammengeschlossen hat, um bei älteren Menschen im deutschsprachigen Europa, insbesondere auch in der Schweiz, durch das Vorgeben von falschen Identitäten insbesondere bei Personen, welche aufgrund ihres fortgeschrittenen Alters und der entsprechenden geschäftlichen Unbeholfenheit zur Aushändigung eines angeblichen Darlehens an eine vermeintlich verwandte oder gut bekannte Person leicht zu überzeugen waren, durch das Vortäuschen des jeweils fehlenden Rückzahlungswillen grosse Geldbeträge im Rahmen von mehreren zehntausend Franken für sich zu erwirken.