Diesen wesentlichen Tatbeitrag leistete der Beschuldigte in der Absicht, sich und seinen Mittätern ein Einkommen im Sinne eines vollumfänglichen, zum Bestreiten des gesamten Lebensunterhaltes notwendigen Erwerbseinkommens zu generieren, wofür er selbst einen erheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwand betrieb. Während der Keiler täglich eine nicht genauer bestimmbare Anzahl Anrufe aus einem „Call Center" in Polen an eine Vielzahl von vermutet älteren Personen in der Schweiz sowie allenfalls im deutschsprachigen Raum Europas tätigte, residierte die beschuldigte Person bereits vor seiner Verhaftung während mehr als zwei Wochen in einem Hotel in H._____