b. Zu den auf ihn entfallenden Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Verfahren. 6 3. Die Verfahrenskosten des oberinstanzlichen Verfahrens seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 4. Herrn A.________ sei gestützt auf die Honorarnote, welche auf erste Aufforderung hin eingereicht wird, eine Entschädigung für die Ausübung seiner Verfahrensrechte zu sprechen.