Rechtsanwältin B.________ stellte und begründete namens des Beschuldigten folgende Anträge (pag. 18 249): 1. Herr A.________ sei schuldig zu sprechen des versuchten Betrugs, begangen am 21. Juli 2016 in Olten zum Nachteil von D.________ im Deliktsbetrag von CHF 50‘000.00. 2. Herr A.________ sei in Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu verurteilen: a. Zu einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend total CHF 4‘500.00; der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben und die Probezeit auf 2 Jahre festzusetzen.