des versuchten gewerbsmässigen Betruges, begangen am 21.07.2016 zwischen ca. 10:30 und 16:20 Uhr in Olten, Wangen an der Aare und eventuell anderswo (Polen) zum Nachteil von D.________ im Deliktsbetrag von CHF 50‘000.00. und in Anwendung der entsprechenden Gesetzesbestimmungen II. zu verurteilen: 1. Zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft. 2. Zur Bezahlung der Kosten der Voruntersuchung sowie der erstinstanzlichen und oberinstanzlichen Verfahrenskosten.