4 me hierzu (pag. 18 176 f.). Staatsanwalt C.________ teilte mit Schreiben vom 2. Dezember 2016 mit, dass er eine Aufhebung und Rückweisung des Verfahrens an die Vorinstanz befürworte (pag. 18 180). Der Beschuldigte, vertreten durch Rechtsanwältin B.________, verzichtete mit Schreiben vom 8. Dezember 2016 auf die Erklärung der Anschlussberufung sowie auf die Geltendmachung von Nichteintretensgründen. Weiter beantragte die Verteidigung des Beschuldigten die Abweisung der Beweisanträge der Staatsanwaltschaft und teilte mit, dass eine Rückweisung an die Vorinstanz gemäss Art.