Die Untersuchungs- und Sicherheitshaft wurde im Umfang von 84 Tagen auf die Geldstrafe angerechnet. Weiter wurde der Beschuldigte zur Bezahlung der Verfahrenskosten von insgesamt CHF 13‘750.00 verurteilt. Schliesslich verfügte die Vorinstanz, dass der Beschuldigte zuhanden des Migrationsdienstes aus der Haft entlassen werde, sämtliche beschlagnahmten und sich noch bei den Akten befindlichen Unterlagen als Beweismittel bei den Akten bleiben würden und, dass die Zustimmung zur Löschung des DNA-Profils einzuholen sei (pag. 18 072 ff.).